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Internet-Tipp:
Die meisten Serienmörder sind laut Psychiatern weder schizophren, verspinnen sich nicht in Wahnwelten, verlieren nie den Kontakt zur Wirklichkeit, noch geraten sie außer
Kontrolle. Sie sind äußerst sadistisch und behandeln ihre Opfer mit äußerster Brutalität. Allen Serienmördern ist gemein: Mit ihrem ersten Mord begeben sie sich auf eine verhängnisvolle Talfahrt, die
nicht mehr aufzuhalten ist. Denn die Tat hinkt immer hinter den Phantasien her, die die Täter umtreiben. So viel sie auch quälen und morden - sie kommen nie zu dem erträumten und erhofften Genuss.
Und darum töten sie wieder und wieder...
Der wahre Grund, warum Serienmörder sich immer wieder dem grausigen Nervenkitzel eines schauerlichen Mordes hingeben, scheint in ihrer Unfähigkeit zu liegen, Gefühle zu haben. Erst eine so
entsetzliche Tat wie ein eigenhändig verübter Lustmord, gibt ihnen das Empfinden, dass sie leben. Dafür müssen ihre Opfer sterben. Einige Serienmörder sind aufgrund günstiger Gutachten von
Psychiatern freigelassen worden und haben anschließend erneut gemordet.
Serienmörder können aber auf keine Art und Weise geheilt werden, weder durch Psychiater noch sonst irgendwie. Die Rückfälligkeit dieser Personen ist - nach deren Entlassung - mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit gewiss. Da man solche Straftäter schon nicht "bessern" oder sogar "kurieren" kann, muss man sie wenigstens lebenslänglich hinter Schloss und Riegel setzen, um die
Gesellschaft vor ihnen zu schützen. Wer einmal etwas so Furchtbares begangen hat, hat seinen Anspruch auf Resozialisierung verwirkt.
Nur, wie lange ist "lebenslänglich" eigentlich?
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1977 heißt lebenslänglich nicht, dass der Staat Mörder bis zu ihrem Tod im Gefängnis schmoren lassen darf. Er muss ihnen vielmehr eine Perspektive
auf Freiheit geben. Die durchschnittliche Haftdauer von Lebenslänglichen beträgt deshalb auch weniger als 20 Jahre.
Seit 2002 kann bei besonders gefährlichen Tätern auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden, wenn sie weiterhin eine große Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.
Wenn eine Haftentlassung erfolgt, stellt sich die Frage, ob man damit der Gesellschaft und besonders den Angehörigen des Opfers gerecht wird. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob diese Täter nach
der Haftzeit nicht weiterhin morden werden.