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In den Jahren 1988 und 1989 verschwanden im Bezirk Saitama (Japan) vier Mädchen zwischen vier und sieben Jahren. Sie wurden von dem nekrophilen und pädophilen Tsutomu Miyazaki
sexuell missbraucht und dann erwürgt.
Das erste Opfer, die 4jährige Mari Konno, verschwand im August 1988. Ein halbes Jahr später fanden die Eltern einen Pappkarton vor ihrer Haustür mit der Asche des Kindes sowie Fotos der
Kleidungsstücke. Miyazaki hatte die Leiche zuvor in den Hügeln verwesen lassen und nachträglich Hände und Füße abgeschnitten, die er dann zuhause aufbewahrte.
Einige Monate später wurden die 7jährige Masami Yoshizawa und die 4jährige Erika Nanba als vermisst gemeldet. Die 5jährige Ayako Nomoto verschwand im Juli 1989. Ihre Körperteile hatte Miyazaki über
die Wälder von Saitama bis hin nach Tokio verteilt. Außerdem hatte er Körperteile seiner letzten beiden Opfer gegessen. Des weiteren wurden die Familien der Opfer vom Täter mit Briefen und Anrufen
terrorisiert.
Gefasst wurde der 28jährige Miyazaki, als er 1989 von einem Vater, dessen Tochter er gerade sexuell belästigte, überrascht und bis zum Eintreffen der Polizei, festgehalten werden konnte. Er gestand
sofort alle vier Morde und gab an ein gestörtes Verhältnis zu erwachsenen Frauen zu haben.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fand man über 5.000 Videos, vorwiegende Gewalttrick- und Horrorfilme, aber auch Bild- und Videomaterial der Opfer. Der Realtötungsfilm "Guinea Pig" und der
japanischen Horrorfilm "A Flower of Blood and Flesh" (der zweite Teil aus der Guinea Pig-Reihe) sollen Miyazaki letztendlich zu seinen Taten inspiriert haben. Zusätzlich wurde der Ruf der
Öffentlichkeit nach Zensur oder Einstellung solcher Mangas laut.
Miyazaki wurde 1962 geboren und litt seit der Geburt an kleineren Missbildungen, weswegen er in seiner Jugend von anderen Kindern gehänselt wurde. Er entwickelte sich zum Einzelgänger, der die
Absicht hatte Anglistik zu studieren, dies aber aufgrund seiner schulischen Leistungen nicht umsetzen konnte und daher eine Ausbildung zum Fototechniker machte. Er galt als ruhig und
unauffällig.
Bei der Gerichtsverhandlung konnte oder wollte Miyazaki sich an sein Geständnis nicht mehr erinnern. Psychiater attestierten ihm Schizophrenie und eine multiple Persönlichkeitsstörung und er wurde
zunächst lebenslang in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Miyazaki’s Vater zudem weigerte sich finanziell für dessen Verteidigung aufzukommen und beginn später Selbstmord. 1997 kamen die
Psychiater nach Beantragungen eines zweiten Gutachtens zu dem Ergebnis, Miyazaki leide zwar an Schizophrenie und ASP, sei sich seiner Taten jedoch bewusst gewesen. Daraufhin wurde Miyazaki zum Tod
durch Erhängen verurteilt.
Autor: Jenny G.