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Am 8. April 1989 wurden vor dem Wiener Landgericht die vier Hilfskrankenschwestern Stefanija Meyer, Maria Gruber, Irene Leidolf und Waltraud Wagner beschuldigt, im Lainzer
Klinikum mindestens 40 ältere Patienten getötet zu haben.
Der Prozeß brachte auch an den Tag, dass in Ermangelung von Fachkräften angelernte Hilfsschwestern entgegen der gesetzlichen Bestimmungen Injektionen verabreichen dürfen. Außerdem fehlte es den
Pflegekräften an psychologischer Hilfe. Mitleid mit Patienten machen die meisten Krankenpfleger und Schwestern geltend, wenn sie angeklagt sind, ihre Schützlinge getötet zu haben. Dabei wird
deutlich, in welchem Maße sich manche von ihnen zu Herren über Leben und Tod aufschwingen. In ganz besonders zynischer Weise taten dies die von der Presse als "Mord-Schwestern von Wien" bezeichneten
Angeklagten.
Der Tod machte in Pavillon 5 (bald munkelte man vom "Todespavillon") ab 1987 immer reichere Ernte, es genügte, wenn ein Patient "lästig" war, das Bett verschmutzte oder einmal zu oft die Klingel
drückte... So beschlossen sie bei einem Glas Wein, welcher ihrer Patienten das nächste Opfer sein sollte. Für ihre Taten entwickelten sie einen eigenen Jargon, in dem beispielsweise "Mundpflege"
Ertränken bedeutete. Eine Spachtel wurde auf die Zunge eines komatösen Patienten gedrückt. Flößte man ihm Wasser ein, tropfte es ungehindert in die Lunge und bewirkte den Tod durch Ertrinken. Als
Todesursache wurde Fremdverschulden nicht eruiert, man führte sie auf den schlechten Allgemeinzustand des Patienten zurück. Waltraud Wagner variierte die Methode. Sie spritzte Rohypnol, das in großen
Dosen nicht mehr beruhigend, sondern tödlich wirkte. Oder sie verabreichte nichtzuckerkranken Patienten eine Insulinspritze, die ein lebensgefährliches Absinken des Blutzuckerspiegels zur Folge
hatte.
Die "Todesschwestern" wurden immer sorgloser. Als sie sich eines Tages in einem Lokal nach ein paar Drinks über den letzten "Todesfall" amüsierten, hörte dies ein zufällig anwesender Arzt und
erstattete Anzeige.
Gemeinsam gestanden sie 49 Morde, Wagner nahm 39 davon auf sich und gestand im Verlauf des Prozesse auch zu, daß sie die Macht genossen hätte, über Leben und Tod zu entscheiden. Eine der Komplizinnen
vermutete die Opferzahl näher bei 200. Wagner wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe für 15 Morde, 17 Mordversuche und 2mal Körperverletzung verurteilt. Auch Leidolf erhielt lebenslang für 5 der
Morde, Mayer und Guber bekamen je 15 Jahre für Totschlag.
2008 wurden Wagner und Leidolf aus der Haft entlassen, Mayer und Gruber bereits einige Jahre früher.