Fritz Haarmann

"Werwolf von Hannover/Vampir von Hannover"

geb. 1879. gest. 1925

Land: Deutschland

aktiver Zeitraum: 1918 - 1924

Morde: 24 - 27

Haarmann, Fritz

1924 erregte ein Kriminalfall in Hannover großes Aufsehen in der deutschen Öffentlichkeit. Spielende Kinder entdeckten am 17.5.1924 in der Leine einen menschlichen Schädel. Drei Tage später folgte ein ebensolcher Fund an gleicher Stelle. 2 weitere Schädel wurden am 13 Juni aus der Leine geborgen.

Der Verdacht richtete sich sogleich gegen Friedrich Haarmann, den man schon einige Jahre zuvor verschiedentlich mit dem Verschwinden junger Männer in Zusammenhang gebracht hatte. Die vorgenommene Durchsuchung seiner Wohnung, einer Dachkammer im Haus Rote Reihe 2 in der Altstadt von Hannover, brachte die Ermittlungen jedoch kaum voran. Es wurden nur einige Bekleidungsstücke und etwas Wäsche - anscheinend von jungen Leuten - gefunden.

Da Haarmann zusammen mit seinem Komplizen Hans Grans Altwarenhandel betrieb, reichten die sichergestellten Sachen allein nicht aus, beide des Mordes zu überführen. Deshalb ließ die Polizei in der Presse eine Aufforderung an die Bevölkerung veröffentlichen, die Schädel aus der Leine und die beschlagnahmte Kleidung zu besichtigen sowie jegliche von Haarmann oder Grans gekaufte Garderobe vorzulegen. Außerdem verhörte die Polizei nach und nach zahlreiche Personen aus dem Bekanntenkreis Haarmanns.

So waren auch am 1. Juli wiederum gleich mehrere Zeugen zur Vernehmung geladen worden. Der Zufall wollte es, dass im Polizeipräsidium die Mutter des seit April 1924 vermissten 18jährigen Lehrlings Robert Witzel mit Haarmanns letzter Wirtin, einer Frau Engel, und deren Stiefsohn zusammentraf. Frau Witzel erkannte in dem Anzug, den der junge Mann trug, mit Bestimmtheit die Bekleidung ihres Sohnes wieder. Auf Befragen gab Frau Engel an, den Anzug von Haarmann gekauft zu haben. Als dem Beschuldigten diese Tatsache vorgehalten wurde, brach er zusammen und gestand die Tötung Witzels und weiterer junger Männer ein.

Im Juli nahm die Polizei eine systematische Suche nach den Überresten der Opfer Haarmanns auf. Er hatte angegeben, die meisten der Getöteten zerstückelt und in die Leine geworfen zu haben. Bei der Suchaktion konnten insgesamt 285 Knochen aus dem Flussbett geborgen werden. Die Untersuchung der Skeletteile ergab, dass sich darunter 22 rechtsseitige Oberschenkelknochen befanden. Sämtliche Knochen stammten, soweit beurteilbar, von jungen Männern. Wie sich später herausstellte, war das jüngste Opfer Haarmanns 10 und das älteste 22 Jahre alt.

Das Bekannt werden des Massenmordes gab zu manchen ungeheuerlichen Spekulationen Anlass. Insbesondere ein Gerücht bewegte lange Zeit die Gemüter. Es unterlag keinem Zweifel, dass Haarmann einen gut gehenden Handel mit billigem Fleisch betrieb. Der Beweis für einen Verkauf von Fleisch seiner Opfer zum menschlichen Verzehr konnte aber nicht erbracht werden. Andererseits ließ sich seine Bezugsquelle ebenso wenig ermitteln.

Das psychiatrische Gutachten, das die Frage der Zurechnungsfähigkeit von Haarmann klären sollte, wurde bei Professor Dr. Ernst Schultze in Auftrag gegeben. Im August 1924 begannen die sechswöchigen Untersuchungen in der Proviz-, Heil- und Pflegeanstalt von Göttingen. Haarmann wurde von Schultze am 1. Oktober 1924 für zurechnungsfähig erklärt.

Der Prozess gegen Haarmann und Grans fand vom 4 bis 19 Dezember 1924 vor dem Landgericht Hannover statt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Mordes in siebenundzwanzig Fällen. Das Gericht gelangte aufgrund der im Prozess vorgelegten Beweismittel zu der Auffassung, dass Haarmann zwischen September 1918 und Juni 1924 mindestens vierundzwanzig Morde begangen hat. Unklar blieb, auf welche Weise er seine Opfer tötete. Haarmann machte dazu unterschiedliche Aussagen. Zuerst konnte er sich angeblich nicht erinnern, während er später behauptete, er habe seinen Opfern "die Kehle durchgebissen". Wo das misslang, habe er sie erwürgt.

Merklich erfreute er sich während der Verhandlung seiner zweifelhaften Berühmtheit. Am 19 Dezember 1924 ging das makabre Schauspiel zu Ende. Das Gericht verurteilte Haarmann wegen Mordes in vierundzwanzig Fällen Vierundzwanzigmahl zum Tode. Wegen Anstiftung und Beihilfe zum Mord erhielt Hans Grans ebenfalls die Todesstrafe, später umgewandelt in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe.

Im Gefängnishof des Landgerichts Hannover wurde Fritz Haarmann am 15. April 1925 um 6 Uhr enthauptet. Ein Fallbeil trennte den Kopf vom Körper. Zu Forschungszwecken wurde dieser aufgehoben. Zurzeit befindet sich der eingelegte Kopf in Göttingen. Vier Hirnschnitte davon befinden sich in München.

Wie kaum ein Täter seiner Zeit war Haarmann sich seiner Vermarktbarkeit bewusst: "Wenn ich so gestorben wäre, dann wäre ich beerdigt worden und keiner hätte mich gekannt, so aber - Amerika, China, Japan und die Türkei, alles kennt mich." Er wollte auf dem Klages-Markt hingerichtet werden, vor laufenden Kameras, "dann sehen doch alle Leute, dass ich tot bin - in Amerika - da bin ich auch im Kino - ich bin doch ganz berühmt". Und einen Roman wollte er vorher noch schreiben, "Ja, das mache ich, den verkaufen wir, wir verdienen viel Geld damit, da werden wir Millionär". Vom Erlös soll ein Denkmal errichtet werden. "Das ist eine Sehenswürdigkeit noch in 1000 Jahren, da kommen sie alle und sehen sich das noch an".

Du willst den Fall diskutieren? Dann klicke hier.

 


Druckversion | Sitemap
© serienkillers.de